Jede Leichenasche ist in einer Bestattungsanlage (Friedhof, Urnenhain) zu bestatten.

Außerhalb eines Friedhofes (Urnenhaines) darf eine Leichenasche (Urne) nur mit Genehmigung der dafür zuständigen Behörde in einer ebenfalls von der Behörde genehmigten Sonderbestattungsanlage beigesetzt werden.

Donaubestattungen führen wir auf der Rollfähre in Spitz an der Donau und mit der Motorzille in Dürnstein (Link zur Fähre Dürnstein-Rossatz) durch.

 

Für die Genehmigungen der Gemeinde in welchen Donauabschnitt die Urne beigesetzt wird, bzw. die Miete für Fähre und Zille kümmert sich unser Institut.