Todesfall im Ausland
- Beim Ableben, eines österreichischen Staatsbürgers, im Ausland erfolgt die Verständigung der Angehörigen durch die österreichische Vertretungsbehörde, die bei allen weiteren Veranlassungen behilflich ist. Auch bei einem Todesfall im Ausland wenden sie sich am besten an uns und wir werden ihnen behilflich sein.